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Betriebliche Altersvorsorge und ihre Tücken
Donnerstag, 24. Juli 2008 21:48
Vom Grundsatz her ist die betriebliche Altersvorsorge auch für den Fall einer eventuellen Insolvenz des früheren Arbeitgebers abgesichert. Durch das Betriebrentengesetz als Auffangbecken geschaffen wurde hierfür der Pensionssicherungsverein PSV.
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