… gebundener Sollzinssatz?
Spätestens seit der neuen EU-Kreditrichtlinie ins Blickfeld der Bewerbung von Konsum- und Finanzierungskrediten gerückt ist der Terminus “gebundener Sollzinssatz”. Bei dieser mittlerweile verpflichtend anzugebenden Kennziffer handelt es sich um den vertraglich vereinbarten Zinssatz, der vom Kreditnehmer als Gegenleistung für die Einräumung des Nutzungsrechts für das Kapital zu entrichten ist.
Gebunden ist dieser Sollzinsssatz, der früher in aller Regel als Nominalzinssatz bezeichnet wurde, dann wenn die Höhe des Zinssatzes für die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleibt. In diesem Zusammenhang wird auch manchmal von Sollzinsbindung gesprochen.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch Vertragsmodelle, die sich durch einen veränderlichen Sollzins auszeichnen, hier erfolgt in den meisten Fällen eine Anpassung in Abhängigkeit von der Entwicklung bestimmter Referenzinsssätze (meist mit einer gewissen Verzögerung zu einem vertragsabhängig vereinbarten Termin).
Grundsätzlich zu unterscheiden ist die zweite wichtige Größe bei der Beurteilung von Darlehensangeboten, der effektive Jahreszins oder auch Effektivzins. Dieser gibt die Gesamtbelastung an welche der Darlehensnehmer zu tragen hat, hier sind beispielsweise auch eventuelle Bearbeitungsgebühren oder ähnliches in den Kreditkosten enthalten.
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