… ein Leerverkauf?

Oft zu hören und zu lesen, dennoch aber wohl nicht jedem Nicht-Börsenfachmann geläufig: Leerverkäufe zeichnen sich dadurch aus, dass der Handelnde Wertpapiere, Devisen, Waren, Optionen oder Future-Kontrakte auf dem Kassa- oder Terminmarkt verkauft ohne überhaupt im Besitz dieser Titel zu sein.

Diese dem Anschein nach aberwitzige Konstruktion macht es dem Trader möglich auch von fallenden Kursen zu profitieren. Wer zu einem bestimmten Zeitpunkt der Meinung ist, dass der Kurswert eines beliebigen Basisinstruments innerhalb einer anvisierten Zeitspanne fallen (!) wird kann von dem angedachten Szenario insofern profitieren als er das Basisinstrument später billiger erwerben kann und somit aufgrund der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis einen Gewinn erzielen kann.

Hohe Praxisbedeutung kommt dem Leerverkauf und der damit verbundenen Short-Position im Bereich der während der letzten Jahre stark an Beliebtheit gewinnenden CFD-Geschäfte zu. Hier können Privatanleger auch auf fallende Kurse setzen, es können Aktien, Devisen, Rohstoffe oder ganze Indizes verkauft werden ohne dass man diese besitzt (was sich bei einem Index auch schwer gestalten dürfte…). Um derartige Transaktionen durchführen zu können muss der Trader über eine bestimmte prozentuale Sicherheitsleistung (im Englischen “margin”) auf seinem Konto verfügen. Reicht diese Sicherheitsleistung nicht aus, da sich die Position nicht wie gewünscht entwickelt, kommt es zum berühmt-berüchtigten “margin call” (Nachschusspflicht).

Weblinks zum Thema
karrierebibel.de
spiegel.de


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Datum: Sonntag, 18. Oktober 2009 18:09
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