Neuer Chip für mehr Kreditkarten-Sicherheit
Ein ungutes Gefühl ist eigentlich fast immer dabei wenn man seine Kreditkarte aus der Hand gibt und diese für einige Minuten unbeaufichtigt bleibt. Nicht ganz zu unrecht wie der vor kurzem vor einem Schweizer Gericht stattfindende Prozess zeigte.
Die Neue Züricher Zeitung berichtet über den Fall eines Züricher Kellners, der sich via Internet die Vorausssetzungen zum Kreditkartenbetrug schuf. Er kaufte für rund 100 Franken einen sogenannten Skimmer, welcher dazu gedacht ist, die elektronischen Informationen auf dem Magnetstreifen der Kreditkarte zu erfassen. Zusätzlich beschaffte er sich ein Speichergerät (Kostenpunkt etwa 500 Franken), mit Hilfe dessen die geskimmten Daten auf den Magnetstreifen einer anderen Plastikkarte übertragen werden können.
Der Kellner einer Züricher Pizzeria hatte natürlich keinerlei Probleme an die “Kopiervorlagen” zu kommen, da in einem Restaurant schließlich sehr oft mit Kreditkarten bezahlt wird. Mit den kopierten Kreditkarten kaufte der seit sieben Jahren in der Schweiz lebende und heute 22 jährige Exil-Kubaner hochpreisige Unterhaltungsgeräte, welche er wiederum auf dem Wege von Internetauktionen zu “Barem” machte. Der Angeklagte - bekannt als drogensüchtig und notorischer Schwarzfahrer - wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen (insgesamt 10.800 Franken) bestraft.
Die Einfachheit des Betruges wirft wiederum das beliebte Thema Kreditkarten-Sicherheit auf. Denn obwohl der Angeklagte mehr als schlechte Kopien anfertigte und noch dazu mit eigenem (!) Namen unterschrieb gelangen die Transaktionen ausnahmslos. Dies lässt wiederum den Rückschluss auf “lausiges und fahrlässiges Verhalten von Verkaufspersonal” zu, wie der Verteidiger durchaus zurecht feststellte.
Ein neuer Chip soll nun - ergänzend zum Magnetstreifen - für mehr Sicherheit im Kreditkarten-Zahlungsverkehr sorgen. Dieser Chip soll sich auf der Vorderseite der Karte befinden und absolut fälschungssicher sein. Aktuell sind allerdings bei weitem noch nicht alle Kredit- und Debitkarten mit dem goldenen Chip ausgerüstet, zudem kann die Erweiterung insbesondere in weniger fortschrittlichen Ländern nicht von allen Terminals gelesen werden. Als einziger Trost bleibt dem von Kreditkartenbetrug betroffenen Kunden, dass er in aller Regel nicht für den Verlust haftet, sofern er die grundlegendsten Sicherheitsvorschriften beachtet hat.