Berufshaftpflicht

Der Begriff Berufshaftpflicht ist sicherlich jedem Erwachsenen in Deutschland geläufig, doch manchmal ist dem Einzelnen nicht ganz klar, wer einer Berufshaftpflicht unterliegt und für wen eine Berufshaftpflichtversicherung eine eher überflüssige Investition darstellt.

Bestimmte Personenkreise in Deutschland sind per Gesetz zu einer Berufshaftpflicht gezwungen. So müssen beispielsweise alle praktizierenden Ärzte eine Berufshaftpflicht abschließen, für den Fall, dass sie einer Person versehentlich oder gar grob fahrlässig einen Schaden zufügen. Dies dient dazu, zu vermeiden, dass - in diesem Beispiel - der Arzt auch mit seinem Privatvermögen haften muss.

Eine Berufshaftpflichtversicherung empfiehlt sich aber auch einem breiten Kreis von Freiberuflern, z. B. Übersetzern, die für ihre Übersetzungen ebenfalls haftbar gemacht werden können.


Für angestellte Arbeitnehmer ist in der Regel der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nicht erforderlich, da hier nur der Arbeitgeber haftbar gemacht werden kann, es sei denn, der Arbeitnehmer hat einen Schaden vorsätzlich verursacht. In diesem Fall kann ihn dann sein Arbeitgeber rechtlich belangen.

Berufshaftpflichtversicherungen sind in der Regel relativ teuer und wer nicht per Gesetz zum Abschluss einer solchen Versicherung gezwungen ist, ist häufig auch mit einer Rechtsschutzversicherung für Selbständige gut beraten, die einen Teil des Berufsrisikos trägt. Sollte es in einem Streitfall jedoch zu einer Haftbarmachung des Einzelnen kommen, deckt diese Versicherung die Schadenersatzsumme, die eventuell zu leisten ist, nicht mit ab.

Hier lohnt sich immer der Versicherungen Vergleich. Denn auch hier gibt es wie überall Preisunterschiede.

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Datum: Montag, 5. November 2007 9:54
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