Gesetzliche Krankenversicherung
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, kann jeder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Parameter wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Einkommen dürfen bei der Aufnahme nicht berücksichtigt werden.
Die Höhe der Beiträge berichtet sich nach dem Bruttoeinkommen. Familienangehörige, die über kein oder nur geringes Einkommen verfügen, sind in der Regel kostenlos mitversichert. Der Begriff kostenlos ist jedoch irreführend. Der Haupt-Versicherungsnehmer zahlt für jedes mitversicherte Familienmitglied einen Zuschlag an die Krankenkasse.
Nachteilig in der gesetzlichen Krankenkasse sind die Zuzahlungen und Eigenanteile, die jeder dort Versicherte bezahlen muss. Grundsätzlich sind 10% der Leistung durch den Versicherten zu tragen. Minimum sind 5,00 € und Maximum 10,00 €. Bei einem Krankenhausaufenthalt sind für die ersten 28 Kalendertage pro Tag 10,00 € zuzuzahlen.
Ebenfalls 10% der Kosten sind bei häuslicher Krankenpflege oder bei Heilmitteln zu bezahlen. Zuzüglich einer Gebühr von 10,00 € pro Behandlung. Ein weiterer, vom Patienten zu tragender Kostenanteil, ist die so genannte Praxisgebühr. Beim Zahnarztbesuch oder beim Hausarzt sind pro Quartal 10,00 € Gebühr zu entrichten.
Versicherungsexperten haben errechnet, dass ein Ende der Kostenspirale nicht abzusehen ist. Sie prognostizieren eine Erhöhung der Kosten von momentan etwa 14% des Bruttogehaltes auf bis zu 25% im Jahr 2030.