Haftpflichtversicherung für Ärzte

Für Ärzte ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zu jedem Zeitpunkt ihrer Karriere äußerst wichtig. Sie zählt zu ihren Berufspflichten und versichert die gesetzliche Haftpflicht aus ihrer Tätigkeit. Da Ärzte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ihren Patienten gegenüber haften, schützt die Berufshaftpflichtversicherung für den Arzt sie vor einem eventuell drohenden Ruin.

Wenn ein Patient tatsächlich eine Schadensersatzforderung an sie richten sollte, übernimmt der Versicherer in der Regel zunächst die Prüfung der Forderungen des Patienten. Falls die Forderungen sich als unberechtigt herausstellen sollten, werden sie von der Versicherungsgesellschaft abgewehrt, notfalls auch vor Gericht. Bestehen die Forderungen des Patienten zu Recht, übernimmt der Versicherer die Regulierung der Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Ungefähre Richtwerte für die Deckungssummen sind: Etwa 1,5 Millionen Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Hier sollte aber in jedem Fall das genaue Risiko des betreffenden Arztes geprüft werden, da in einigen Fällen weitaus höhere Summen absolut sinnvoll sind, in anderen eventuell auch kleinere Beträge ausreichen.


Medizinstudenten müssen gesonderte Regeln beachten. Für sie haftet die Universität, wenn leichte oder mittlere Fahrlässigkeiten vorliegen. Sobald aber eine grobe Fahrlässigkeit des Studenten festgestellt wird, kann die Universität den Ersatz des Schadens von ihm einfordern. Die Berufshaftpflichtversicherung sollte hier Schutz leisten.

Bei anderen Freiberuflern besteht auch die Notwendigkeit einer Berufshaftpflicht. Der Steuerberater bekommt z.B. nur die Zulassung wenn er den entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen kann. Der Unterschied in der Berufshaftpflichtversicherung Steuerberater im Vergleich zum Arzt besteht darin, dass in der Berufshaftpflicht des Steuerberaters keine Personen-oder Sachschäden mitversichert sind, diese wäre über eine separate Bürohaftpflichtversicherung abzusichern.

Autor: Holger Schnittker Versicherungsmakler GmbH

e-mail holgerschnittker at yahoo.de

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Datum: Dienstag, 28. August 2007 14:41
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