Arbeiten im Ausland – Was ist mit den Rentenbeiträgen?

Für viele ist es die letzte Möglichkeit, für andere der Reiz nach etwas Neuem mit der Chance mehr Geld zu verdienen – die Arbeit im Ausland. Zur Zeit arbeiten bereits etwa 500.000 Deutsche in einem europäischen Nachbarland und diese Zahl wird weiter steigen. Vorrangige Ziele sind dabei die Schweiz, Österreich, die Niederlande, Dänemark oder Norwegen.

Dabei gilt es aber einiges zu beachten, denn auch wenn die Grenzen zu den Nachbarstaaten abgeschafft wurden, gibt es noch lange keine EU-Sozialversicherung. Das bedeutet, dass jeder, der in einem Land der europäischen Union arbeitet, in dessen Sozialversicherungssystem eintritt. Und dazu gehört auch die gesetzliche Rente unter Einhaltung der Vorschriften des jeweiligen Gastlandes.

Es ist aber möglich, dass weiter in die deutsche Rentenkasse eingezahlt wird. Allerdings muss darauf geachtet bzw. bestanden werden, seine Ansprüche weiter im deutschen Rentenrecht zu erhalten. Diese Ansprüche im deutschen Rentenrecht entfallen aber, wenn in einem Nachbarland gearbeitet wird, jedoch der Wohnsitz in Deutschland verbleibt. Für jene Grenzgänger gilt eine gesonderte Rentenversicherung, z.B. nach dem niederländischen Recht. Wenn allerdings ein Arbeiter bzw. Angestellter von seinem Arbeitgeber für weniger als 12 Monate in ein EU-Land geschickt wird, greift das Entsendegesetz. Damit verbleibt er in der deutschen Rentenkasse.

Zu beachten ist trotzdem die private Altersvorsorge, besonders weil es die gesetzliche Rentenversicherungspflicht wie in Deutschland nicht in jedem Land gibt. Ein Versicherungsvergleich im Internet kann dabei helfen einen günstigen Anbieter zu finden und wichtige Informationen zu erhalten.

Weblinks zum Thema
deutsche-rentenversicherung.de
rententips.de
outofgermany.de


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Datum: Sonntag, 10. Februar 2008 1:13
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