Steuern sparen mit der Rürup-Rente

Die Einnahmen aus privaten Rentenversicherungen sind seit 2005 begrenzt steuerpflichtig. Ab 2040 müssen sie jedoch komplett versteuert werden. Um diesen Übergang zu erleichtern, wurde ein Modell entworfen, welches die Steuersätze staffelt und bis 2040 schrittweise erhöht. Diese Variante nennt sich Rürup- oder Basis Rente. Was die konkrete Ausgestaltung dieser privaten Vorsorgeform angeht wird zwischen der Ansparphase und der Rentenphase unterschieden.

Während der Ansparphase können im Jahr 2007 64% der gezahlten Beiträge bei der Rürup-Rente steuerlich geltend gemacht werden. Jedes Jahr kommen zwei Prozentpunkte hinzu, so dass im Jahr 2025 100% steuerlich ansetzbar sind.

Für die Rentenphase ist im Jahr 2007 eine Versteuerung der Renten von 52% vorgesehen. Die Staffelung beträgt bis 2020 ein Prozent jährlich, von 2020 bis 2040 sind es dann 2% Steigerung pro Jahr. Somit würden 2040, wie vorgesehen, hundert Prozent der Renteneinnahmen versteuert.


Die Rente wird ab dem vollendeten 60. Lebensjahr des Versicherten ausgezahlt. Es besteht jedoch kein Kapitalwahlrecht. Die Rente kann lediglich monatlich bezogen, und nicht auf einmal ausgezahlt werden.

Des Weiteren ist die Rente nicht vererbbar. Es ist also sinnvoll, eine Hinterbliebenenvorsorge abzuschließen. Diese kann mit der Rürup-Rente kombiniert werden und unterliegt somit den gleichen steuerlichen Begünstigungen.

Das einmal eingezahlte Kapital ist sowohl vor Pfändung als auch vor einer Anrechnung auf Hartz IV geschützt so wie die Riester-Rente, benannt nach Walter Riester, dem Erfinder der Riesterrente.

Autor: Holger Schnittker Versicherungsmakler GmbH
e-mail: holgerschnittker at yahoo.de

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Datum: Donnerstag, 5. Juli 2007 20:13
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