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Hilfsmittel bei der Darlehenssuche und rechtliche Fragenstellungen
Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag aus dem Schuldrecht, durch den ein Darlehensnehmer meistens Geld erhält. Bei einem Darlehen über ein Immobilienobjekt besteht der Vorteil, dass der Darlehensnehmer sich
über einen zugesagten Zeitraum auf feste Kreditbedingungen, d. h. auch feste Hypothekenzinsen verlassen kann. Natürlich gibt es viele Darlehensgeber. Deshalb ist es wichtig, sich vor der Erwägung eines Kredites
Orientierung zu verschaffen. Im Internet stehen für einen verantwortungsbewussten Vergleich hier gut programmierte Darlehen Rechner zur Verfügung.
Wozu dient ein Darlehensrechner? Jede Finanzierung eines Immobilienobjekts beinhaltet eine hohe Optionalität in der Vielfalt der einzelnen Kreditanbieter. Die Vorteile von einem
Baukreditrechner im
Internet liegen darin, dass sich jeder Kunde im Vorfeld darüber informieren kann, ob die Finanzierung eines Gebäudes mit den Mitteln möglich ist, die einem Interessenten zur Verfügung stehen. Ein Kreditrechner
nämlich ermöglicht die persönliche und präzise Vorausplanung eines Kreditvorhabens und dient einem Interessenten als Zweck, Angebote nach seinen Mitteln auszuwerten und abzugleichen. Je nach individuellen
Vorlieben und dem Einschätzen der jeweils eigenen Potenzialität gibt der Kunde die individuell relevanten Zahlen zum anvisierten Darlehen in den Kreditrechner ein, etwa die gewünschte Summe, den anvisierten
Zinssatz oder die Intervalle der Rückzahlungsraten. Auf Grundlage dieser Daten errechnet der Darlehensrechner dann genau die anfallenden Einzelrückzahlungsraten oder auch die gesamte Länge des
Rückzahlungszeitraumes.
Die rechtliche Seite Mit einem Kreditvertrag verpflichtet sich der Kreditgeber, dem Kreditnehmer eine Geldsumme in vertraglich vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen. Dies ist im BGB unter dem § 488
bestimmt. Der Kreditnehmer ist verpflichtet, den entstandenen Zins zu entrichten und bei Fälligkeit den Darlehensbetrag zurückzahlen. Kreditverträge kommen wie alle anderen Verträge durch zwei
Willenserklärungen zustande, die übereinstimmen (hierfür gelten die §§ 145ff. des BGB).
Im Normalfall hat der Kreditnehmer für den Kredit einen Zins zu zahlen. Allerdings kann ein Kredit auch ohne Zinsen vereinbart werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ergibt sich der Zinssatz aus dem
Gesetz, nämlich dem § 246 des BGB. Den Regeln entsprechend und auch bei Banken üblich ist es, über die Zinsberechnungen hinaus noch weitere Gebühren zu verlangen: Nämlich die Bearbeitung selbst wird noch
einzeln berechnet. Eine solche Gesamtbelastung wird als Effektivzins bezeichnet und als Prozentsatz benannt.
Das Kreditverhältnis endet mit dem Endpunkt der Zeitperiode, die vereinbart wurde oder durch Kündigung, die so im § 488 des BGB festgelegt wird. Bei Darlehen ohne Frist besteht eine dreimonatige
Kündigungsfrist für beide Parteien, ansonsten kann man so kündigen, wie es in § 489 BGB vorgegeben wird.
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