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Außenfinanzierung Teil 1 - Eigenfinanzierung
Gewissermaßen ein Zwitterdasein zwischen den beiden Teilbereichen der Innen-
und Außenfinanzierung kommt der Eigenfinanzierung zu. Wesen kennzeichnend für
diese Finanzierungsform ist zunächst die Zuführung von zusätzlichem Eigenkapital
durch die Anteilseigner (Eigentümer) des Unternehmens. Gleichbedeutend mit dem
Eigenfinanzierungsbegriff verwendet werden die Termini Beteiligungsfinanzierung
und Einlagenfinanzierung. Eine Eigenkapitalzuführung kann zum einen durch
Erhöhung der Einlagen vollzogen werden und zum anderen durch Aufnahme neuer
Gesellschafter. Die Zwitterfunktion der Eigenfinanzierung zeigt sich im
Verhältnis zur Selbstfinanzierung, hier kommt allerdings das Kapital direkt aus
dem Unternehmensprozess, weshalb die Selbstfinanzierung ein Teil der
Innenfinanzierung ist.
Was die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung anbetrifft ist zwischen
emissionsfähigen und nicht-emissionsfähigen Unternehmen zu unterscheiden.
Emissionsfähige Unternehmen wie beispielsweise Aktiengesellschaften oder auch
KGaAs können ihren Kapitalbedarf durch die Ausgabe neuer Anteilsscheine decken
während nicht emissionsfähige Gesellschaften wie offene Handelsgesellschaften,
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften,
Genossenschaften etc. nicht die Möglichkeit haben, Wertpapiere auszugeben und so
hohe Eigenkapitalbeträge aufzubringen. Der Nachteil für den Anleger besteht in
der geringen Fungibilität der Anteile, was wiederum eine längerfristige Bindung
mit sich bringt.
Nicht-emissionsfähige Unternehmen müssen sich dadurch behelfen, dass die
momentanen Gesellschafter entweder neues Kapital einschießen (in aller Regel ist
dies aufgrund limitierter Möglichkeiten natürlich nur innerhalb gewisser Grenzen
möglich) oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen. Für den Fall, dass die
Aufnahme eines neuen Gesellschafters beschlossen wird ist die Änderung der
Stimmrechtsanteile zu beachten.
Wie einfach es für ein Unternehmen ist an neues Kapital zu gelangen hängt
indes primär von der Haftungsform und den damit verbundenen gesetzlichen
Rahmenbedingungen ab. Der einfachste Fall wäre in diesem Zusammenhang sicherlich
die Hinzunahme eines neuen Kommanditisten, deutlich aufwändiger gestaltet sich
hingegen schon die Integration eines neuen Gesellschafters bei der GmbH.
Forwardkredit Förderkredit Großkredit
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