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 Arten der Finanzierung

 

Außenfinanzierung Teil 1 - Eigenfinanzierung

Gewissermaßen ein Zwitterdasein zwischen den beiden Teilbereichen der Innen- und Außenfinanzierung kommt der Eigenfinanzierung zu. Wesen kennzeichnend für diese Finanzierungsform ist zunächst die Zuführung von zusätzlichem Eigenkapital durch die Anteilseigner (Eigentümer) des Unternehmens. Gleichbedeutend mit dem Eigenfinanzierungsbegriff verwendet werden die Termini Beteiligungsfinanzierung und Einlagenfinanzierung. Eine Eigenkapitalzuführung kann zum einen durch Erhöhung der Einlagen vollzogen werden und zum anderen durch Aufnahme neuer Gesellschafter. Die Zwitterfunktion der Eigenfinanzierung zeigt sich im Verhältnis zur Selbstfinanzierung, hier kommt allerdings das Kapital direkt aus dem Unternehmensprozess, weshalb die Selbstfinanzierung ein Teil der Innenfinanzierung ist.

Was die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung anbetrifft ist zwischen emissionsfähigen und nicht-emissionsfähigen Unternehmen zu unterscheiden. Emissionsfähige Unternehmen wie beispielsweise Aktiengesellschaften oder auch KGaAs können ihren Kapitalbedarf durch die Ausgabe neuer Anteilsscheine decken während nicht emissionsfähige Gesellschaften wie offene Handelsgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften, Genossenschaften etc. nicht die Möglichkeit haben, Wertpapiere auszugeben und so hohe Eigenkapitalbeträge aufzubringen. Der Nachteil für den Anleger besteht in der geringen Fungibilität der Anteile, was wiederum eine längerfristige Bindung mit sich bringt.

Nicht-emissionsfähige Unternehmen müssen sich dadurch behelfen, dass die momentanen Gesellschafter entweder neues Kapital einschießen (in aller Regel ist dies aufgrund limitierter Möglichkeiten natürlich nur innerhalb gewisser Grenzen möglich) oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen. Für den Fall, dass die Aufnahme eines neuen Gesellschafters beschlossen wird ist die Änderung der Stimmrechtsanteile zu beachten.

Wie einfach es für ein Unternehmen ist an neues Kapital zu gelangen hängt indes primär von der Haftungsform und den damit verbundenen gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Der einfachste Fall wäre in diesem Zusammenhang sicherlich die Hinzunahme eines neuen Kommanditisten, deutlich aufwändiger gestaltet sich hingegen schon die Integration eines neuen Gesellschafters bei der GmbH.

 

 

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