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Innenfinanzierung Teil 1 - die Selbstfinanzierung
Wenn Gewinne bzw. liquide Mittel für spätere Investitionen im Unternehmen
einbehalten werden so spricht man von Selbstfinanzierung. Offene Selbstfinanzierungen basieren auf
Unternehmensentscheidungen bzgl. der Gewinnthesaurierung, wobei hier die
Dividenden- bzw. Entnahmepolitik der entscheidende Einflussfaktor ist. Stille
Selbstfinanzierungen erfolgen dagegen über die Bildung stiller Reserven.
Aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen besitzen Unternehmen die Option ihren Gewinnausweis durch eine
Aktiva-Unterbewertung bzw. Passiva-Überbewertung zu vermindern, wodurch im
Unternehmen gebundenes Kapital entsteht. Eine Besteuerung dieser stiller
Reserven erfolgt erst zum Auflösungszeitpunkt, weshalb für das betroffene
Unternehmen ein Steuerstundungseffekt und damit eine weitere
Liquiditätsentlastung erreicht wird.
Bei der ersten Variante der offenen Selbstfinanzierung erfolgt eine teilweise
oder vollständige Einbehaltung ausgewiesener Gewinne. Im Falle einer
vollständigen Zurückhaltung verzichten die Gesellschafter auf ihren Gewinnanteil,
bei
Kapitalgesellschaften ist dagegen nur eine teilweise Einbehaltung möglich. Eine
Steuersparmöglichkeit entsteht - in Abhängigkeit vom nationalen Steuersystem -
bei gleichzeitiger Gewinnausschüttung und Kapitalerhöhung um den Betrag des Gewinns.
In diesem Zusammenhang wird auch oft von der "Schütt-aus-hol-zurück-Methode"
gesprochen.
Die stille (manchmal auch verdeckte) Selbstfinanzierung ist wiederum in zwei Formen möglich:
Die erste Variante basiert auf der Anwendung zwingender Gewinnermittlungsvorschriften
wie beispielsweise Abschreibungen oder Rückstellungen, die zweite auf dem
Ausnutzen bilanztechnischer Besonderheiten. Stille Reserven sind grundsätzlich
Ergebnis der geschickten Anwendung von
Bewertungs- und Bilanzierungswahlrechten, nicht immer ist das Vorsichtsprinzip
entscheidender Beweggrund. Möglichkeiten zur Bildung stiller Reserven sind die Überbewertung von Passiva,
die Unterbewertung von Aktiva, die
Nichtaktivierung bestehender Vermögenswerte auf Basis der Ausnutzung der Bilanzierungswahlrechte,
ein zu niedriger Ansatz von Vermögensgegenständen über die Verwendung
hoher
Abschreibungssätze oder evtl. auch Sonderabschreibungen sowie das Unterlassen von Zuschreibungen
beispielsweise durch Verwenden einer Obergrenze für Anschaffungskosten/Herstellungskosten
in der Bilanz.
Die Vorteile dieser Finanzierungsart sind primär in der Steuersparmöglichkeit
zu sehen, welche wiederum zu einer höheren Krisenfestigkeit führt.
Diese kann aufgrund
ausbleibender Zinszahlungen zu einer risikoreicheren Unternehmensstrategie
genutzt werden. Dem gegenüber zu stellen ist der Verlust aufgrund der
Nichtanlage der Reserven am Markt.
Abrufkredit Akzeptkredit Anschaffungskredit
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