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 Arten der Finanzierung

 

Innenfinanzierung Teil 1 - die Selbstfinanzierung

Wenn Gewinne bzw. liquide Mittel für spätere Investitionen im Unternehmen einbehalten werden so spricht man von Selbstfinanzierung. Offene Selbstfinanzierungen basieren auf Unternehmensentscheidungen bzgl. der Gewinnthesaurierung, wobei hier die Dividenden- bzw. Entnahmepolitik der entscheidende Einflussfaktor ist. Stille Selbstfinanzierungen erfolgen dagegen über die Bildung stiller Reserven. Aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen besitzen Unternehmen die Option ihren Gewinnausweis durch eine Aktiva-Unterbewertung bzw. Passiva-Überbewertung zu vermindern, wodurch im Unternehmen gebundenes Kapital entsteht. Eine Besteuerung dieser stiller Reserven erfolgt erst zum Auflösungszeitpunkt, weshalb für das betroffene Unternehmen ein Steuerstundungseffekt und damit eine weitere Liquiditätsentlastung erreicht wird.

Bei der ersten Variante der offenen Selbstfinanzierung erfolgt eine teilweise oder vollständige Einbehaltung ausgewiesener Gewinne. Im Falle einer vollständigen Zurückhaltung verzichten die Gesellschafter auf ihren Gewinnanteil, bei Kapitalgesellschaften ist dagegen nur eine teilweise Einbehaltung möglich. Eine Steuersparmöglichkeit entsteht - in Abhängigkeit vom nationalen Steuersystem - bei gleichzeitiger Gewinnausschüttung und Kapitalerhöhung um den Betrag des Gewinns. In diesem Zusammenhang wird auch oft von der "Schütt-aus-hol-zurück-Methode" gesprochen.

Die stille (manchmal auch verdeckte) Selbstfinanzierung ist wiederum in zwei Formen möglich: Die erste Variante basiert auf der Anwendung zwingender Gewinnermittlungsvorschriften wie beispielsweise Abschreibungen oder Rückstellungen, die zweite auf dem Ausnutzen bilanztechnischer Besonderheiten. Stille Reserven sind grundsätzlich Ergebnis der geschickten Anwendung von Bewertungs- und Bilanzierungswahlrechten, nicht immer ist das Vorsichtsprinzip entscheidender Beweggrund. Möglichkeiten zur Bildung stiller Reserven sind die Überbewertung von Passiva, die Unterbewertung von Aktiva, die Nichtaktivierung bestehender Vermögenswerte auf Basis der Ausnutzung der Bilanzierungswahlrechte, ein zu niedriger Ansatz von Vermögensgegenständen über die Verwendung hoher Abschreibungssätze oder evtl. auch Sonderabschreibungen sowie das Unterlassen von Zuschreibungen beispielsweise durch Verwenden einer Obergrenze für Anschaffungskosten/Herstellungskosten in der Bilanz.

Die Vorteile dieser Finanzierungsart sind primär in der Steuersparmöglichkeit zu sehen, welche wiederum zu einer höheren Krisenfestigkeit führt. Diese kann aufgrund ausbleibender Zinszahlungen zu einer risikoreicheren Unternehmensstrategie genutzt werden. Dem gegenüber zu stellen ist der Verlust aufgrund der Nichtanlage der Reserven am Markt.

 

 

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