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Außenfinanzierung Teil 3 - Leasing, Factoring, Mezzanine-Kapital sowie
forderungsbesicherte Wertpapiere
Neben den beiden Hauptformen existieren im Segment der Außenfinanzierung
einige Sonderformen von denen die wichtigsten an dieser Stelle kurz skizziert
werden sollen. Wenn von Leasing gesprochen wird, so wird hiermit eine
Finanzierungsalternative bezeichnet, bei welcher der Leasinggeber dem
Leasingnehmer ein Leasinggut (Mobilien wie Immobilien möglich) gegen Zahlung
eines vereinbarten Entgelts (Leasingrate) zur Nutzung überlässt. Grundsätzlich
zu unterscheiden ist direktes (Leasinggeber ist auch der Hersteller des
Leasinggegenstandes) und indirektes Leasing (Leasinggeber ist ein
Finanzinstitut). Inwieweit Leasingverträge gegenüber klassischen
Finanzierungsansätzen die günstigere Alternative darstellen muss am Einzelfall
geprüft werden, da die Leasingrate Herstellungs- und Finanzierungskosten sowie
Versicherung und Gewinnaufschlag umfassen muss.
Um eine Form des Outsourcing handelt es sich beim Factoring. Die
Vorgehensweise sieht dabei so aus, dass das Unternehmen seinen Forderungsbestand
(oder auch nur einen Teil davon) an eine Factoring-Gesellschaft verkauft. Das
Unternehmen erhält hierfür sofortige Liquidität zur Verfügung gestellt, meist
erfolgt eine 90%ige Bevorschussung. Die Begleichung der restlichen 10 Prozent
findet bei tatsächlichem Forderungsausgleich oder bei Uneintreibbarkeit der
Forderung statt. Die Factoring-Gesellschaft wird hierbei tatsächlicher
Forderungsinhaber und trägt damit auch das Ausfallrisiko, im Fachjargon wird in
diesem Zusammenhang auch von „true sale“ gesprochen. Was die Klassifizierung der
verschiedenen Factoring-Formen anbetrifft so ist zunächst die Unterteilung in "Inhouse-Verfahren"
und "Full-Service-Verfahren" anzuführen. "Inhouse" bedeutet dass der
Forderungsverkäufer die Debitorenbuchhaltung selbst weiterführt, bei "Full
Service" übernimmt dies der Factor. Bezüglich der Offenbarung gegenüber dem
Kunden wird oft auch noch in stilles und offenes Factoring unterscheiden. Wie
sich bereits erahnen lässt bedeutet "still", dass der Debitor nichts vom
Forderungsverkauf erfährt während "offen" die Verkaufsanzeige an den Kunden
beinhaltet. Um einen Sonderfall handelt es sich beim Fälligkeitsfactoring ohne
Finanzierungsfunktion. Hier sind die Forderungen zu 100 Prozent
ausfallgesichert.
Um eine weitere Finanzierungssonderform handelt es sich beim
Mezzanine-Kapital, einem Sammelbegriff für Mischformen zwischen Eigen- und
Fremdkapital. Die klassische Form von Mezzanine-Finanzierungen sieht so aus,
dass dem Unternehmen wirtschaftliches und / oder bilanzielles Eigenkapital
zugeführt wird, dem Kapitalgeber hierfür aber keinerlei Stimmrechte oder
sonstige Einflussnahmemöglichkeiten gewährt werden, auch Residualrechte sind
ausgeschlossen. Verbreitete Beispiele für Mezzanine-Kapital mit
Eigenkapitalcharakter sind Genussrechte, wertpapierverbriefte Genussscheine,
stille Beteiligungen oder Wandel- und Optionsanleihen. Partiarische Darlehen
nachrangigen Charakters oder Gesellschafterdarlehen haben hingegen
Fremdkapitalcharakter und stellen in der Bilanz Verbindlichkeiten dar.
Kapitalgeber sind in vielen Fällen Private Equity-Gesellschaften, Kreditbanken
sowie spezilaisierte Mezzanine-Fonds, wobei sich die Kapitalgeber ihrerseits
großteils über Fremdkapital refinanzieren bzw. es findet eine gebündelte
Weiterreichung der Darlehen an Investoren statt. Im Vergleich zu Aktienkapital
sind Mezzanine-Finanzierungen wesentlich flexibler da die gesetzlichen
Vorschriften weniger streng sind. Dies betrifft sowohl die Laufzeit der
Finanzierung (meist 7 bis 10 Jahre), die Möglichkeiten der
Finanzierungskündigung, die Regelungen bezüglich Verzinsung, Gewinn und Verlust
als auch die Rückzahlungsmodalitäten.
Ein Factoring-Spezialfall sind forderungsbesicherte Wertpapiere (im
englischen Original wird von "asset-backed security" gesprochen). Der
Unterschied besteht darin, dass der Forderungskäufer keine
Factoring-Gesellschaft ist, sondern eine speziell zu diesem Zweck etablierte
Ankaufsgesellschaft. Diese Ankaufsgesellschaft verbrieft die Forderungen als
"Commercial Papers" und platziert sie am Kapitalmarkt, um dort institutionelle
Anleger als Käufer zu finden. Zur Verringerung des Ausfallrisikos für den
Anleger erfolgt eine umfassende Absicherung des Underlyings. Der englische
Fachbegriff hierfür lautet "credit enhancement", realisiert wird eine derartige
Absicherung beispielsweise durch Warenkreditversicherungen oder durch
Fälligkeitsfactoring (siehe oben). Der Vorteil forderungsbesicherter Wertpapiere
im Vergleich zu klassischem Factoring ist in der günstigeren Kostenstruktur zu
sehen. Allerdings ist anzumerken, dass diese Variante nur für größere
Unternehmen in Frage kommt wenngleich mittlerweile auch Lösungen für
mittelständische Unternehmen angeboten werden welche ihre Forderungen in einem
Pool zusammenfassen und gemeinsam "vermarkten".
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