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Innenfinanzierung Teil 3 - Umschichtung und Umfinanzierung
Auch im Bereich der privaten Vermögensverteilung durchaus gebräuchlich sind
die beiden Begriffe der Umschichtung und Umfinanzierung. Im Unternehmensbereich
werden sie der Innenfinanzierung zugeordnet, es findet in beiden Fällen eine
strukturierte Umverteilung statt.
Von Umschichtungen im Vermögensbereich wird gesprochen, wenn Vermögenswerte
(egal ob materieller oder auch immaterieller Form) in liquide Äquivalente
überführt werden. Gebräuchlich und als synonym anzusehen ist in diesem
Zusammenhang auch der Begriff der Substitutionsfinanzierung. Derartige
Umschichtungen erfolgen in der Praxis primär durch den eigentlichen
Umsatzprozess. Der Begriff wird auch in anderen Bedeutungszusammenhängen
verwendet, sehr verbreitet ist er beispielsweise im Zusammenhang mit Geldanlagen
und Wertpapier-Portfolios.
Ebenfalls in mehreren Bereichen gebräuchlich ist der Umfinanzierungsbegriff.
Bei Unternehmen versteht man hierunter die Umschichtung von Positionen der
Vermögens- oder auch Kapitalseite, wobei es zu keiner Veränderung der zur
Verfügung stehenden Mittel kommt. Damit handelt es sich bei einer Umfinanzierung
nicht um eine Bilanzverlängerung, sondern lediglich um einen klassischen
Passivtausch. Der Finanzierungseffekt tritt nur ein bei einem tatsächlichen
Kapitalzufuhr oder auch -abfluss, im Gegensatz hierzu stehen reine Passivtausche
wie beispielsweise nominelle Kapitalerhöhungen. Als Beispiele für
Umfinanzierungen seien die Substitution von Fremd- durch Eigenkapital auf dem
Wege einer Kapitalerhöhung und einer gleichzeitigen Darlehenstilgung und die
Substitution von Eigen- durch Fremdkapital über die Herabsetzung des
Unternehmenskapitals und eine gleichzeitige Aufnahme eines
Gesellschafterdarlehens angeführt. Große Praxisbedeutung haben
Umfinanzierungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der Unternehmenssanierung. Bei
drohender Zahlungsunfähigkeit wird versucht kurzfristige in langfristige
Verbindlichkeiten umzuschulden wobei natürlich auch hier Zinsen gezahlt werden
müssen und ein derartiger Schritt nur dann Sinn macht wenn entsprechende
Substanz im Unternehmen vorhanden ist.
Bei natürlichen Personen wird anstatt von Umfinanzierung auch oft von
Umschuldung gesprochen wobei beide Begriffe als synonym verwendet werden.
Ähnlich wie bei einem vom Konkurs bedrohten Unternehmen ist der Beweggrund für
eine derartige Umschuldung meist ein sich auftürmender Schuldenberg. In aller
Regel wird ebenfalls versucht zahlreiche Altverbindlichkeiten in ein günstigeres
Gesamtdarlehen umzuschichten. Ob dies allerdings Sinn macht hängt primär von der
Summe der Schulden sowie von der wirtschaftlichen Gesamtsituation des
Betroffenen ab, unter Umständen kann eine private Insolvenz auch die sinnvollere
Lösung sein.
Baukredit Beamtenkredit Dispositionskredit
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