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 Kapitallebensversicherung

 

Kombinierte Absicherung für den Todes- und den Erlebensfall

Kapitallebensversicherung als klassische Vorsorgeform

Wenn man gemeinhin von privater Altersvorsorge spricht, so assoziieren die allermeisten Menschen - innovativen Vorsorgeangeboten wie Riester- oder Rürup-Rente zum Trotz - mit diesem Begriff an erster Stelle die sog. Kapitalbildende Lebensversicherung. Hierbei handelt es sich um eine kombinierte Absicherung sowohl für den Todes- als auch für den Erlebensfall. Für den Fall des Todes des Versicherungsnehmers während der Laufzeit zahlt die Versicherung einen im vornherein fest vereinbarten Betrag an den Bezugsberechtigten der Versicherung. Oft ist dies der Ehe- oder Lebenspartner, da diese Versicherungsform ideal zur Absicherung hinterbliebener Familienmitglieder geeignet ist. Im Erlebensfall bekommt der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung zum Ende der Vertragslaufzeit (auch diese wird bereits beim Abschluss der Versicherung ausgehandelt) selbst ausbezahlt. Rechtliche Basis bei evtl. Problemen sind die jeweiligen KLV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für Kapitallebensversicherungen).

Wer sich für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung interessiert, sollte sich zunächst über seine Motive im klaren sein: Mögliche Motive sind beispielsweise die eigene Altersvorsorge, die Absicherung der Familie, die Absicherung eines Darlehens oder das Sparen von Steuern. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Mindestversicherungssumme. Inwieweit eine ärztliche Untersuchung vor Versicherungsabschluss notwendig ist, hängt primär von der Höhe der Versicherungssumme und vom Alter des Antragstellers ab. Der Versicherer versucht eine Risikoeinschätzung bzgl. des Versicherungsabschlusses und entscheidet sich aufgrund dieser für oder gegen eine Gesundheitsprüfung.

Kapitalbildende Lebensversicherungen werden - was die Form der Versicherungsleistung anbetrifft - in zwei Varianten angeboten: Entweder bekommt der Versicherte zum Ende der Laufzeit den kompletten Betrag in einer Summe ausbezahlt oder er kommt in den Genuss monatlicher Rentenzahlungen. Welche der beiden genannten Varianten im Einzelfall die sinnvollere Lösung darstellt muss jeder Versicherungsnehmer für sich selbst entscheiden - bei der Auszahlung des gesamten Betrages in einer Summe ist ohne Zweifel ein erhöhtes Maß an Selbstdisziplin erforderlich (soll heißen: vorsichtiger Umgang mit der zur Verfügung stehenden Mitteln). In jedem Falle kommt nur die vertraglich fixierte Summe zur Auszahlung, Gewinn- oder Zinsanteile sind bei dieser Versicherungsform nicht vorhanden.

Was die zu leistenden Beitragszahlungen einer Kapitalbildenden Lebensversicherung anbetrifft werden diese im Regelfall aus dem Nettoeinkommen bestritten. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge im Rahmen des 10 EStG als Vorsorgeaufwendungen ist zwar grundsätzlich gegeben, in der Praxis aber deswegen nicht relevant, da die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge die anrechenbaren Höchstbeträge meist bereits überschreiten. Insofern kann es durchaus eine Überlegung sein, ob eine Kapital-Lebensversicherung in Direktversicherungsform nicht die rentablere Lösung darstellt. In jedem Falle empfiehlt es sich hierzu einen eingehenden Versicherungsvergleich durchzuführen. Fordern Sie deshalb jetzt ein kostenloses und unverbindliches Vergleichsangebot an!

 

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