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Kombinierte Absicherung für den Todes- und den Erlebensfall
Kapitallebensversicherung als klassische Vorsorgeform
Wenn man gemeinhin von privater Altersvorsorge spricht, so assoziieren die
allermeisten Menschen - innovativen Vorsorgeangeboten wie Riester- oder
Rürup-Rente zum Trotz - mit diesem Begriff an erster Stelle die sog.
Kapitalbildende Lebensversicherung. Hierbei handelt es sich um eine kombinierte
Absicherung sowohl für den Todes- als auch für den Erlebensfall. Für den Fall
des Todes des Versicherungsnehmers während der Laufzeit zahlt die Versicherung
einen im vornherein fest vereinbarten Betrag an den Bezugsberechtigten der
Versicherung. Oft ist dies der Ehe- oder Lebenspartner, da diese
Versicherungsform ideal zur Absicherung hinterbliebener Familienmitglieder
geeignet ist. Im Erlebensfall bekommt der Versicherungsnehmer die
Versicherungsleistung zum Ende der Vertragslaufzeit (auch diese wird bereits
beim Abschluss der Versicherung ausgehandelt) selbst ausbezahlt. Rechtliche
Basis bei evtl. Problemen sind die jeweiligen KLV (Allgemeine
Versicherungsbedingungen für Kapitallebensversicherungen).
Wer sich für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung interessiert,
sollte sich zunächst über seine Motive im klaren sein: Mögliche Motive sind
beispielsweise die eigene Altersvorsorge, die Absicherung der Familie, die
Absicherung eines Darlehens oder das Sparen von Steuern. Eine wichtige Rolle
spielt in diesem Zusammenhang die Mindestversicherungssumme. Inwieweit eine
ärztliche Untersuchung vor Versicherungsabschluss notwendig ist, hängt primär
von der Höhe der Versicherungssumme und vom Alter des Antragstellers ab. Der
Versicherer versucht eine Risikoeinschätzung bzgl. des Versicherungsabschlusses
und entscheidet sich aufgrund dieser für oder gegen eine Gesundheitsprüfung.
Kapitalbildende Lebensversicherungen werden - was die Form der
Versicherungsleistung anbetrifft - in zwei Varianten angeboten: Entweder bekommt
der Versicherte zum Ende der Laufzeit den kompletten Betrag in einer Summe
ausbezahlt oder er kommt in den Genuss monatlicher Rentenzahlungen. Welche der
beiden genannten Varianten im Einzelfall die sinnvollere Lösung darstellt muss
jeder Versicherungsnehmer für sich selbst entscheiden - bei der Auszahlung des
gesamten Betrages in einer Summe ist ohne Zweifel ein erhöhtes Maß an
Selbstdisziplin erforderlich (soll heißen: vorsichtiger Umgang mit der zur
Verfügung stehenden Mitteln). In jedem Falle kommt nur die vertraglich fixierte
Summe zur Auszahlung, Gewinn- oder Zinsanteile sind bei dieser Versicherungsform
nicht vorhanden.
Was die zu leistenden Beitragszahlungen einer Kapitalbildenden
Lebensversicherung anbetrifft werden diese im Regelfall aus dem Nettoeinkommen
bestritten. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge im Rahmen des 10 EStG
als Vorsorgeaufwendungen ist zwar grundsätzlich gegeben, in der Praxis aber
deswegen nicht relevant, da die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge die
anrechenbaren Höchstbeträge meist bereits überschreiten. Insofern kann es
durchaus eine Überlegung sein, ob eine Kapital-Lebensversicherung in
Direktversicherungsform nicht die rentablere Lösung darstellt. In jedem Falle
empfiehlt es sich hierzu einen eingehenden Versicherungsvergleich durchzuführen.
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