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Lebensversicherungsverkauf - sinnvoll oder nicht?
Vorteile, Nachteile, Alternativen
Lebensversicherungen sind sehr beliebte Versicherungsprodukte im Hinblick auf
die private Altersvorsorge und die Absicherung der Angehörigen, denn durch die
meist recht langen Laufzeiten wird es möglich, ein solides Guthaben bei
verhältnismäßig geringen Beiträgen anzusparen. Zudem gelten Lebensversicherungen
als sehr sichere Produkte. Allerdings können Einschnitte und wesentliche
Änderungen im persönlichen Umfeld dazu führen, dass eine Lebensversicherung
vorzeitig beendet werden soll oder muss. Zu den häufigsten Punkten, die eine
vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages begründen, gehören der Eintritt
von Arbeitslosigkeit, eine Erkrankung, eine Scheidung oder Schulden und der
daraus resultierende Bedarf an Kapital. Besteht lediglich ein vorübergehender
finanzieller Engpass, kann es sinnvoll sein, die
Lebensversicherung nicht zu kündigen, sondern eine entsprechende
Vertragsänderung zu vereinbaren, beispielsweise indem die Versicherungssumme
reduziert, die Laufzeit verlängert oder eine Beitragsaussetzung beantragt wird.
Eine andere Möglichkeit wäre, auf ein Policendarlehen zurückzugreifen, das
letztlich eine vorzeitige Auszahlung eines Teils der Versicherungssumme
darstellt, den Versicherungsschutz jedoch aufrecht erhält. Soll die
Vertragsbeziehung definitiv beendet werden, ist dies durch eine Kündigung
möglich. In diesem Fall ist normalerweise die Auszahlung des sogenannten
Rückkaufswertes vorgesehen, was bedeutet, dass der Versicherer einen Teil der
einbezahlten Beiträge erstattet. Allerdings ist eine vorzeitige
Lebensversicherungskündigung aus finanzieller Sicht mit zwei Nachteilen
verbunden. Die Beiträge in den ersten Jahren werden in erster Linie dazu
verwendet, die Verwaltungskosten der Versicherung sowie Provisionen zu
begleichen, zudem werden in vielen Fällen Stornokosten und andere
versicherungstechnische Faktoren abgezogen. Somit liegt der ausbezahlte
Rückkaufswert meist deutlich unter der Summe, die der Versicherungsnehmer
bereits einbezahlt hat. Hinzu kommt, dass der Rückkaufswert in den meisten
Fällen versteuert werden muss. Die Alternative zu einer Kündigung ist der
Verkauf der Police auf dem sogenannten Zweitmarkt. In aller Regel ist durch den
Verkauf ein Mehrerlös möglich, der erzielte Verkaufspreis also höher als der
Rückkaufswert. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Todesfallschutz im
Normalfall so lange erhalten bleibt, wie die Versicherung bestehen bleibt und
sich zudem auch steuerliche Vorteile ergeben können, denn derzeit wird für den
Verkaufserlös der Lebensversicherung meist keine Steuer fällig. Allerdings
bezieht sich die Verkaufsoption in erster Linie auf kapitalbildende
Lebensversicherungen, die nicht als fondsgebundene Lebensversicherungen oder als
Direktversicherungen abgeschlossen sind. Zudem muss die kapitalbildende
Lebensversicherung eine bestimmte Restlaufzeit aufweisen und der aktuelle
Rückkaufswert muss sich in einer vorgegebenen Mindesthöhe bewegen.
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