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Absicherung für Angehörige, aber auch für Kredite
Risikolebensversicherung zeichnet sich durch günstige Beiträge aus
Neben der Kapitalbildenden
Lebensversicherung die am weitesten verbreitete Variante im
Lebensversicherungssegment ist die sog. Risikolebensversicherung. Diese eignet
sich nicht zur privaten Altersvorsorge (im Sinne einer Vorsorge des
Versicherungsnehmers für sich selbst), aber sehr wohl für die Absicherung von
Angehörigen. Diese Versicherungsform hat daher erwartungsgemäß auch besonders
hohe Praxisrelevanz, wenn es darum geht, den Ehe- oder Lebenspartner oder auch
die Kinder für den Fall des eigenen Todes "nicht im (finanziellen) Regen stehen
zu lassen". Außer zur Absicherung eines Bezugsberechtigten eignen sich
Risikolebensversicherungen auch zur Absicherung von Krediten.
Grundlegendes Wesensmerkmal von Risiko-Lebensversicherungen ist die Tatsache,
dass die Versicherungsleistung ausschließlich im Todesfall des
Versicherungsnehmers ausbezahlt wird. Tritt der Todesfall während der
Vertragslaufzeit nicht ein, so erlischt der Vertrag. Aufgrund dieser besonderen
Konstellation lässt sich leicht nachvollziehen, dass die Versicherungsbeiträge
hier wesentlich geringer ausfallen als bei Lebensversicherungen, welche im Zuge
der Kapitalbildung zur Altersvorsorge genutzt werden. Mit sehr geringen
Beiträgen ist es bereits möglich, einen beachtlichen Absicherungsschutz für den
oder die Bezugsberechtigten aufzubauen. Wenn von Brutto- und Netto-Beitrag die
Rede ist (letzterer wird oft auch als Effektiv-Beitrag bezeichnet) so ergibt
sich der Unterschied zwischen den beiden Werten durch die Weitergabe von
Überschussanteilen an die Versicherten. Eine weitere Sonderform von
Risikolebensversicherungen entsteht durch die gegenseitige Absicherung
verbundener Personen (meist Ehepartner).
Wenn eine Risikolebensversicherung zur Absicherung von Angehörigen
abgeschlossen wird, so handelt es sich in aller Regel um eine Versicherung mit
gleich bleibender Leistungssumme. Fallende Versicherungssummen sind hingegen der
Regelfall, wenn die Risikoversicherung zur Absicherung eines Darlehens
abgeschlossen wird. Der Versicherungsschutz verringert sich bei dieser - oft
auch als Restschuld- oder Restkreditversicherung bezeichneten Versicherungsform
mit fortschreitender Vertragslaufzeit. Der Abschluss einer derartigen
Restschuldversicherung wird von nahezu allen Kreditbanken angeboten und
verbessert die Chancen auf einen positiven Kreditbescheid meist deutlich. Im
Todesfall des Kreditnehmers zahlt die Versicherung die ausstehenden
Darlehensraten weiter oder löst den Kredit vollständig ab.
Was den monatlichen Beitrag einer Risikoversicherung anbetrifft, so hängt
dieser von verschiedenen Faktoren ab. Zu nennen sind beispielsweise das Alter
und der Gesundheitszustand des Versicherten, die Vertragslaufzeit und die Höhe
der Versicherungssumme. Letztere kann der Versicherungsnehmer prinzipiell selbst
bestimmen, im beschriebenen Fall der Darlehensabsicherung ergibt sich die
Versicherungssumme jedoch zwingend aus dem Netto-Darlehensbetrag. Im Falle der
Absicherung von Hinterbliebenen sollte der Finanzbedarf nicht zu knapp
kalkuliert werden und an den monatlichen Ausgaben, welche der Hinterbliebene zu
übernehmen hat, orientiert sein. Eine ausreichende Deckungssumme ist
grundsätzlich bereits mit sehr geringen Beiträgen möglich, in Anbetracht der
Vielzahl an Anbietern auf dem Lebensversicherungsmarkt sollte ein eingehender Versicherungsvergleich
selbstverständlich sein.
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