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Absicherung für den Fall der Fälle...
... verspricht der Abschluss einer sog. Restschuld- oder auch
Restkreditversicherung. Diese Versicherung tritt ein im Falle von
unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall. Angeboten
werden auch diversifizierte Versicherungsangebote, welche nur einen Teil der
vorgestellten Risiken beinhalten. Diese Kreditversicherung wird im Normalfall
von nahezu jeder Kreditbank angeboten, da sie auch für den Kreditgeber eine erweiterte Absicherung darstellt. Die Bank hat also aus diesem Grund durchaus
ein ernsthaftes Interesse, dass möglichst viele Kreditverträge über eine
derartige Versicherung erweitert werden. Inwieweit der Abschluss einer
Restkreditversicherung einen tatsächlichen Einfluss auf einen positiven
Kreditbescheid hat, sei an dieser Stelle dahingestellt. Vom Grundsatz her wird
dies von allen Kreditanbietern bestritten, jedoch erscheint dies oft mehr als
reine Schutzbehauptung.
• Argumente FÜR eine
Restschuldversicherung
Das Leben bietet zahlreiche Risiken und die wenigsten davon können vorhergesehen
werden. Wer heute ein gutes Einkommen hat, kalkuliert bei einer Kreditaufnahme
das aktuelle Einkommen als zur Verfügung stehenden Betrag und ermittelt auf
diese Art und Weise die mögliche monatliche Belastung, welche ohne größere
Probleme getragen werden kann. Die Probleme fangen in aller Regel dann an, wenn
sich das verfügbare monatliche Einkommen drastisch verringert. Dies ist in
erster Linie beim Eintritt von Arbeitslosigkeit der Fall, aber auch ein Wechsel
des Arbeitsplatzes und eine damit verbundene Gehaltskürzung liegt im Bereich des
Möglichen. Noch dramatischer sieht die Situation beim Eintritt von Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit aus, ein drastischer Einbruch auf der Einnahmenseite ist hier
in aller Regel unvermeidbar. In den beschriebenen Fällen ist derjenige gut
beraten, der durch den Abschluss einer Restkredit-Versicherung frühzeitig
vorgesorgt hat. Diese zahlt nun die entsprechenden Kreditraten weiter und
entlastet die angespannte finanzielle Situation. Besondere Bedeutung kommt dem
Abschluss einer derartigen Versicherung für den Todesfall zu. Hier erfolgt eine
unmittelbare Absicherung der Angehörigen und Erben, da eine Weiterzahlung der
Kreditraten bzw. eine vorzeitige Darlehensablösung erfolgen kann.
• Argumente GEGEN eine
Restkreditversicherung
Das einzige, aber durchaus gewichtige Argument, welches gegen den
Versicherungsabschluss spricht, sind die damit verbundenen Kosten. Diese sind -
auch wenn dies gerne anders dargestellt wird - in keiner Weise unerheblich und
verteuern den Kredit effektiv teils deutlich. War es früher üblich, dass eine
Restschuld-Versicherung eine Einmalzahlung zum Abschluss des Kreditvertrages
bedeutet, ist der Regelfall mittlerweile eine monatliche, an der aktuell
verbleibenden Restschuld angepasste Beitragszahlung. Was den Umfang der
Absicherung anbetrifft, sollte man die entsprechenden Versicherungsbedingungen
vor einem evtl. Abschluss sehr genau studieren. Häufige Knackpunkte bestehen in
der Beschränkung der Todesfallabsicherung auf nicht auf Vorerkrankungen
basierendes Ableben oder der zeitlichen Beschränkung der Weiterzahlung der
Kreditraten im Falle von Arbeitslosigkeit. Ob der Abschluss nun Sinn macht oder
nicht muss jeder Betroffene für sich selbst entscheiden. Von entscheidender
Bedeutung ist in diesem Zusammenhang mit Sicherheit auch die Höhe des
ausgenommenen Kredites und daraus resultierend die monatliche Tilgungs- und
Zinsbelastung.
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