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Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung als wichtige Absicherungen bei Neubauvorhaben
Ein Bauherr geht naturgemäß viele Risiken ein. Gemeint sind in diesem Zusammenhang allerdings nicht die finanziellen Risiken welche die Aufnahme eines Baudarlehens mit sich bringt, sondern Schäden in Folge
von Unwetter, Feuer oder auch Vandalismus. Des Weiteren sollte nicht vergessen werden, dass man als Bauherr persönlich haftet sofern Unbeteiligte durch das Bauvorhaben Schaden nehmen.
Was ist zu beachten? Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt gegen Personen- und Sachgefahren, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Hausbauvorhaben stehen. Beispielhaft genannt
seien in diesem Zusammenhang Schäden welche durch herabfallende Teile an einem geparkten Fahrzeug entstehen können, dramatisch kann das Ganze jedoch werden wenn Menschen Schaden nehmen. Der
individuelle Versicherungsbeitrag für die Bauherrenhaftpflichtversicherung richtet sich nach dem Gesamtaufwand für das Bauvorhaben, als Faustregel kann ein Promille der Bausumme genannt werden. Bei der
Versicherungssumme sollte man darauf achten dass zwei Millionen Euro nicht unterschritten werden da der Schadensfall den finanziellen Ruin des Bauherrn bedeuten kann. In der Regel wird eine
Bauherrenhaftpflicht zu Baubeginn abgeschlossen und endet abhängig vom gewählten Anbieter und vom individuellen Tarif spätestens zwei Jahre nach Fertigstellung des Bauvorhabens. Für
Neubauschäden in Folge von Sturm, Frost und Hagel, Vandalismus oder Material- und Konstruktionsfehlern kommt die Bauleistungsversicherung auf. Falls gewünscht ist auch Absicherung gegen Diebstahl sowie
Schäden aufgrund von Feuer, Blitzschlag und Explosionen inkludierbar. Für die Versicherungsprämie ist der Wert des Bauobjektes ausschlaggebend, abhängig vom Anbieter liegt die Versicherungslaufzeit zwischen 12
und 24 Monaten. Falls das Bauvorhaben mit einem Bankdarlehen finanziert wird so ist der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung in vielen Fällen obligat. Eine Feuerrohbauversicherung schütz die Immobilie
während der Bauphase vor Schäden aufgrund von Brand, Explosionen oder Blitzschlag. Brandschäden sind auch dann versichert wenn das Feuer in Folge von Unachtsamkeit entsteht oder mutwillig gelegt wurde. Es sei
angemerkt dass eine Feuerrohbau in der Regel nicht notwendig ist wenn bereits zu Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.
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